Abgänger von Förderzentren und Mittelschulen, deren sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, sind zum Besuch der Alfred-Welker-Berufsschule berechtigt.

Art und Umfang der Berufsvorbereitung und der Ausbildung werden von der zuständigen Agentur für Arbeit unter Berücksichtigung von Eignung und Neigung entschieden.

Die Palette der beruflichen Bildungsangebote wird ebenfalls mit der Arbeitsagentur entsprechend der jeweiligen Bedürfnisse des regionalen Arbeitsmarktes abgestimmt.

Aktuelles Berufsangebot:

  • Metallbearbeiter/-in (§ 66 BBIG)
  • Fachkraft für Metalltechnik 
(§ 4 BBIG)
  • Fachpraktiker/-in für Zerspanungstechnik (§ 66 BBIG)
  • Fachpraktiker/-in für Industriemechanik (§ 66 BBIG)
  • Fachpraktiker/-in für Metallbau
(§ 66 BBIG)

Aktuelles Berufsangebot:

  • Fachkraft für Gastronomie
(§ 4 BBIG)
  • Fachpraktiker/-in im Gastgewerbe (§66 BBiG/§42r HwO)
  • Fachpraktiker/-in Küche 
(§ 4 BBIG)
  • Koch / Köchin (§ 4 BBIG)

Aktuelles Berufsangebot:

  • Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft
(§ 66 BBIG)
  • Fachpraktiker/-in personale Dienstleistungen

Aktuelles Berufsangebot:

  • Verkäufer/Verkäuferin
(§ 4 BBIG)
  • Fachlagerist/Fachlageristin
(§ 4 BBIG)

Fachrichtungen: Garten- und Landschaftsbau und Zierpflanzenbau

Aktuelles Berufsangebot:

  • Werker/Werkerin im Gartenbau, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau (§ 66 BBIG)
  • Werker/Werkerin im Gartenbau, Fachrichtung Zierpflanzenbau
(§ 66 BBIG)

Aktuelles Berufsangebot:

  • Maler/-in (§ 4 BBIG)
  • Fachpraktiker/-in Maler/-in und Lackierer/-in (§ 4 BBIG)
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    Werker/in Zierpflanzen

    1605778413

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    Werker/in Gartenbau

    1605778386

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    Verkäufer/in

    1605778362

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    Metallbearbeiter/in

    1605778343

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    Maler/in

    1605778233

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    Koch/Köchin

    1605778211

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    Fachpraktiker/in Metall

    1605778188

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    Fachpraktiker/in Küche

    1605778151

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    Fachpraktiker/in Hauswirtschaft

    1605778092

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    Fachlagerist/in

    1605778054

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    Fachkraft für Metalltechnik

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    Fachkraft im Gastgewerbe

    1605778011

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    Flyer

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Für die Berufsausbildungen gelten die Vorgaben des Bundesinstitutes für Berufliche Bildung (BBIG). Die Ausbildungsgänge werden nach § 4 BBiG, Regelberufe und § 66 BBiG, Sonderberufe ausgebildet. Sämtliche Prüfungen werden von den zuständigen Stellen abgenommen. Es wird auch ausgebildet nach der Ausbildungsordnung des Amts für Landwirtschaft und Forsten.

Die Ausbildung gliedert sich in den theoretischen Bereich und den Praxiseinsatz. In allen Ausbildungsberufen besuchen die Jugendlichen an zwei Tagen in der Woche die Fachklassen der Alfred-Welker-Berufsschule an den übrigen drei Tagen arbeiten sie im jeweiligen Kooperationsbetrieb, oder erhalten zusätzliche Förderung durch die Bildungsträger.

Während der gesamten Ausbildungsdauer werden die Auszubildenden von Sozialpädagogen der Bildungsträger betreut.

Ausgebildet wird nach den Ausbildungsordnungen der Industrie- und Handelskammer sowie der Regierung von Mittelfranken. In den Berufen nach § 4 BBIG und § 66 BBIG. Sowohl die IHK als auch

die Regierung von Mittelfranken nehmen die Zwischen- und Abschlussprüfung der Absolventen ab und händigen die Facharbeiterbriefe aus.

Sie erleichtern uns die Arbeit wesentlich, wenn Sie das Formular digital ausfüllen.

Unser aktuelles Anmeldeformular finden Sie hier: